§1 Geltungsbereich
Für die Geschäftsbezeichnung zwischen Opta-Meat und dem Besteller gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Abweichende Bedingungen des Bestellers erkennt Opta-Meat nicht an, es sei denn, Opta-Meat hätte ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.
§2 Vertragsschluss
Wenn Sie eine Bestellung bei Opta-Meat aufgeben, schicken wir Ihnen eine E-Mail, die den Eingang Ihrer Bestellung bei uns bestätigt und deren Einzelheiten aufführt. Ihre Bestellung stellt ein Angebot an uns zum Abschluss eines Kaufvertrages dar. Wir nehmen dieses Angebot an, wenn wir Ihnen per E-Mail mitteilen, dass wir die Ware verschickt haben. Über Produkte aus ein und derselben Bestellung, die nicht in der Versandbestätigungs-E-Mail aufgeführt sind, kommt kein Kaufvertrag zu Stande. Der Vertrag kommt mit Opta-Meat zu Stande.
Dies gilt nicht für Produkte, die Sie direkt bei einem anderen Anbieter kaufen. Der Kaufvertrag kommt dann direkt mit dem Anbieter zu Stande und es gelten die mit diesem vereinbarten Bedingungen.
§3 Widerruf
Der Besteller kann seinerseits schriftlich (auch per E-Mail) oder durch Rücksendung der Ware innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Ware den Kaufvertrag widerrufen. Sofern der Bestellwert mehr als 40,00 € beträgt, erstattet Opta-Meat die Kosten der Rücksendung. Es wird darauf hingewiesen, dass Opta-Meat ggf. eine durch Ingebrauchnahme der Sache entstandene Wertminderung einbehalten kann. Ein Widerrufsrecht besteht nicht bei Software, die vom Besteller entsiegelt worden ist, ferner nicht bei Leistungen, die online (z.B. Software zum Download) übermittelt worden sind.
Darüber hinaus gilt unsere Rücknahmegarantie.
§4 Lieferung
Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Lieferung ab Lager an die vom Besteller angegebene Lieferadresse. Angaben über die Lieferfrist sind unverbindlich, soweit nicht ausnahmsweise der Liefertermin verbindlich zugesagt wurde.
§5 Fälligkeit und Zahlung, Verzug
Der Besteller kann den Kaufpreis per Rechnung zahlen. Kommt der Besteller in Zahlungsverzug, so ist Opta-Meat berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem von der Europäischen Zentralbank bekannt gegebenen Basiszinssatz p.a. zu fordern. Falls Opta-Meat ein höherer Verzugsschaden nachweisbar entstanden ist, ist Opta-Meat berechtigt, diesen geltend zu machen.
§6 Besonderheiten beim Kauf auf Rechnung
Zahlung auf Rechnung ist nur für Verbraucher ab 18 Jahren möglich. Die Lieferadresse, die Hausanschrift und die Rechnungsadresse müssen identisch sein. Der Rechnungsbetrag wird mit Erhalt der Rechnung fällig.
§7 Aufrechnung, Zurückbehaltung
Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Besteller nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder von Opta-Meat anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
§8 Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum von Opta-Meat.
§9 Mängelhaftung
Liegt ein Mangel der Kaufsache vor, kann der Besteller Nacherfüllung (Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung) verlangen. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Besteller bei einem nicht unerheblichen Mangel vom Vertrag zurücktreten, den Kaufpreis mindern oder Schadensersatz geltend machen.
Soweit sich nachstehend nicht anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche des Besteller, gleich aus welchen Rechtsgründen, ausgeschlossen. Opta-Meat haftet deshalb nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind; insbesondere haftet Opta-Meat nicht für entgangenen Gewinn oder für sonstige Vermögensschäden des Bestellers. Soweit die Haftung von Opta-Meat ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen.
Vorstehende Haftungsbeschränkung gilt nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht oder ein Personenschaden vorliegt. Sie gilt ferner dann nicht, wenn der Besteller Ansprüche aus §§ 1,4 Produkthaftungsgesetz geltend macht.
Sofern Opta-Meat fahrlässig eine vertragswesentliche Pflicht verletzt, ist die Ersatzpflicht für Sachschäden auf den typischerweise entstandenen Schaden beschränkt.
Die Verjährungsfrist beträgt vierundzwanzig Monate, gerechnet ab Lieferung.
§10 Datenschutz
Informationen aller Art, Umfang, Ort und Zweck der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der für die Ausführung von Bestellungen, die Anmeldung zu dem E-Mail-Benachrichtigungsdienst, die Übermittlung einer Onlinerezension erforderlichen personenbezogenen Daten durch Opta-Meat befinden sich in der Datenschutzerklärung.
§11 Anwendbares Recht
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.